Teilnahmebedingungen
15. Traktortreffen Aspach • 31. Juli bis 2. August 2026
Anreise ab Freitag, 31. Juli 2026 ab 08:00 Uhr
§ 1 Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnahme am Traktortreffen Aspach als Fahrzeughalter und Fahrzeugführer. Durch die Anmeldung erkennen alle Teilnehmer diese Bedingungen an.
§ 2 Fahrerlaubnis und Fahrzeugzulassung
2.1 Gültige Fahrerlaubnis: Jeder Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen und den Fahrzeugklassen entsprechenden Fahrerlaubnis sein.
2.2 Fahrzeugzulassung und Versicherung: Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß zugelassen, versichert und verkehrstauglich sein. Der Veranstalter setzt voraus, dass jedes Fahrzeug und Gerät ausreichend versichert ist. Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
2.3 Fahrzeugsicherheit: Alle Fahrzeuge müssen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Dies wird durch die aktuellen Hauptuntersuchungs- und Abgasnormen gewährleistet.
§ 3 Gelände und Parkplatzregelungen
3.1 Ausstellungsplatz: Um allen Traktorfreunden einen Standplatz im Fahrerlager zu ermöglichen, sind alle Traktoren und Geräte auf dem Ausstellungsplatz abzustellen.
3.2 Wohnmobile und Zelte: Wohnanhänger, Wohnmobile, Zelte und ähnliche Unterkunftsmittel sind im Fahrerlager (Wiese neben dem Ausstellungsgelände) abzustellen.
3.3 PKW und Besucherparkplatz: Mitgeführte PKW sind auf dem ausgewiesenen Parkplatz abzustellen.
3.4 Infrastruktur: Elektroanschlüsse sind nur begrenzt vorhanden. Das bereitgestellte Wasser ist nicht als Trinkwasser verwendbar. Es steht keine Lade- bzw. Entladerampe zur Verfügung.
§ 4 Verhaltensregeln auf dem Gelände
4.1 Geschwindigkeit: Auf dem gesamten Platz ist generell nur Schritttempo zu fahren. Bei Rundfahrten und sonstigen Fahrten werden die Fahrer um äußerste Disziplin sowie unbedingtes Befolgen der Anweisungen gebeten.
4.2 Alkoholverbot: Alkoholisierte Fahrer dürfen keine Fahrzeuge fahren bzw. bedienen.
4.3 Fahrzeugüberwachung: Fahrzeuge, deren Motoren laufen, sind zu beaufsichtigen. Alle Fahrzeuge sind gegen Wegrollen zu sichern.
4.4 Rücksicht auf Besucher: Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Besucher, insbesondere auf Kinder.
4.5 Anweisungen des Aufsichtspersonals: Den Anweisungen des Aufsichtspersonals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
§ 5 Sicherheit und Umweltschutz
5.1 Ölwanne und Auffangvorrichtung: Alle undichten Verbrennungsmotoren müssen am Standplatz mit einer Auffangvorrichtung für austretendes Öl oder Kraftstoff versehen werden, damit dieses nicht in das Erdreich eindringen kann.
5.2 Feuerverbot: Das Betreiben von Feuerstellen auf dem gesamten Ausstellungsgelände sowie im Fahrerlager ist aufgrund der hohen Brandgefahr untersagt. Entstehende Brände gehen zu Lasten des Verursachers. Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Platzverweis geahndet.
5.3 Nachtbewachung: Der Ausstellungsplatz wird ab 22:00 Uhr von einer Hundestaffel bewacht. Ab diesem Zeitpunkt darf der Platz nicht mehr betreten werden.
§ 6 Haftungsausschluss
6.1 Allgemeiner Haftungsausschluss: Gegenüber Teilnehmern und deren Begleitern lehnt der Veranstalter jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
6.2 Verzicht auf Rechte: Die Teilnehmer verzichten, für sich und ihre Begleiter, durch Unterschriftsleistung auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs auf den Veranstalter, dessen Helfer, Platzsteller oder anderweitig mit der Veranstaltung betrauten Personen, Firmen und Vereine für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfall oder Schaden.
6.3 Verzicht auf ordentliche Gerichte: Die Teilnehmer verzichten ebenfalls für sich und ihre Begleiter auf das Recht der Anrufung ordentlicher Gerichte.
6.4 Eigenes Risiko: Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Eine angemessene Versicherung wird dringend empfohlen.
§ 7 Ausschluss und Verwerfung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Bedingungen auszuschließen und vom Gelände zu verweisen. Dies gilt insbesondere für Alkoholkonsum am Steuer, Brandgefährdung und Missachtung von Sicherheitsanweisungen.
§ 8 Besonderheiten
Teilnehmer, die mehrere Fahrzeuge ausstellen, erhalten nur ein Präsent.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Allen Teilnehmern wünschen wir gute Anreise, einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß beim Traktortreffen und eine gute Heimfahrt.
Die Veranstalter
Feuerwehrverein Aspach e.V. und Sportverein Blau-Weiß Aspach e.V.
Stand: März 2026